Rechte und Belastungen, die in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen sind und nicht vor dem Verkauf der Immobilie gelöscht werden, können deren Wert nachhaltig mindern. Liegen Ihnen der Grundbuchauszug und zu den eingetragenen Rechten gar die entsprechenden Verträge vor, ist es dem Gutachter möglich, daraus resultierende Nutzungsbeeinträchtigungen der Immobilie in der Immobilienwertermittlung angemessen zu berücksichtigen.
So haben etwa bestehende Rechte für unterirdische Leitungen bei bebauten Grundstücken in der Regel keinen wesentlichen Werteinfluss. Wege- und Fahrrechte können die Immobilie hingegen schon stärker
beeinträchtigen. Ein eingetragenes Wohnungsrecht kann sogar die Nutzung der betroffenen Räume durch den Käufer verhindern. Die Prüfung des Grundbuchinhalts wird deshalb dringend empfohlen.
Preisübersicht:
250.- Euro
(inkl. MwSt)