Für die Wertermittlung einer Immobilie gibt es die verschiedensten Gründe, wie zum Beispiel der Ewerb, die Veräußerung, die Anschaffung einer Immobilie, Erbangelegenheiten, Ehescheidungen, oder auch zur Vermögensübersicht.
Themen wie der Marktwert der Immobilie, Instandsetzungskosten, der Modernisierungsaufwand, Verhandlungen mit Maklern und Verkäufern, oder die Finanzierung eines Objektes stellen komplexe Sachverhalte dar.
Die Erstellung einer Bewertung und die Begleitung eines Sachverständigen schaffen hier Sicherheit und eine fundierte Argumentationsgrundlage bei den jeweiligen Verhandlungen.
Das Ziel bei jeder Bewertung von Ihrem Objekt oder von Ihrem Grundstück ist Ermittlung von einem objektiven Wert.
Der ermittelte Wert Ihrer Immobilie oder von Ihrem Grundstück, bezieht sich somit auf den Wertermittlungsstichtag und die jeweiligen Marktverhältnisse, unter Anwendung der gesetzlich anerkannten Bewertungsverfahren.
Wir erstellen Ihnen für den entsprechenden Anlass das passende Gutachten: