Kurzgutachten
Eine Immobilien Prüfung beschränkt sich auf die Marktwertwertermittlung der Immobilie und auf eine Kurzbeschreibung der Immobilie, dies ist für die Ermittlung von einem Verkaufspreis der Immobilie bzw zur Überprüfung von einem Kaufpreis in den meisten Fällen ausreichend.
Verkehrswertgutachten
Das Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist es den wahrscheinlichsten Kaufpreis im nächsten Kauffall zu ermitteln.
Nach den Vorgaben der ImmoWertV kommen zur Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwert) im wesentlichen die nachfolgenden Verfahren zur Anwendung
-Vergleichswertverfahren
-Ertragswertverfahren
-Sachwertverfahren
Verkehrswertgutachten im Vergleichsverfahren
Beim Vergleichswertverfahren wird wird der Verkehrswert(Marktwert) aus einer ausreichenden Anzahl von Kaufpreisen ermittelt, die mit dem Bewertungsobjekt hinreichend übereinstimmende Merkmale (u.a. Baujahr, Ausstattung, Zustand, Größe, Art, Lage) aufweisen.
Zur Ermittlung von einem Vergleichswert sind Angebotspreise nicht geeignet da es sich hier nicht um tatsächlich erzielte Verkaufspreise handelt, und Angebotspreise im Regelfall deutlich von tatsächlich realisierten Verkaufspreisen abweichen.
Verkehrswertgutachten im Ertragswertverfahren
Der Ertragswert beim Ertragswertverfahren wird auf der Grundlage der marktüblich zu erzielenden Erträge ermittelt.
Das Ertragswertverfahren wird somit vorranig bei der Wertermittlung von Immobilien zur Vermietung angewandt, bei denen die Erzielung einer Rendite im Vordergrund steht.
Hier handelt es sich z.B. um Mehrfamilienwohnhäuser oder gemischt genutzte Objekte
Verkehrswertgutachten im Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren wird der Wert der vorhandenen baulichen Anlagen bestimmt und mit dem Bodenwert der Immobilie addiert.
Der Bodenwert wird im Vergleichswertverfahren bestimmt.
Im Anschluss wird der vorläufig ermittelte Sachwert mit dem sogenannten Sachwertfaktor an den örtlichen Grundstücksmarkt angepasst.
So wird sichergestellt das die Nachfragesituation der jeweiligen Region berücksichtigt ist.
Bei allen angewandten Verfahren sind zusätzlich noch die sogenannten objektspezifischen Grundstückmerkmale zu berücksichtigen.
Hier handelt es sich zum Beispiel um vorhandene Baumängel oder vorhandene Bauschäden, oder eine wirtschaftliche Überalterung der baulichen Anlagen.
Die vorhandenen Besonderheiten werden durch marktgerechte Zu oder Abschläge berücksichtigt.
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