Ein Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes.
In Immobilienanzeigen müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis aufgeführt werden. Bei Besichtigungen muss
muss der Energieausweis vorgelegt werden.
Für Mieter und einen Käufer ist er ein wichtiges Dokument, um sich vor dem Vertragsabschluss einen Überblick über die laufenden Energiekosten zu machen.
Mit in Kraft treten der EnEV 2014 ergeben sich für den Verkäufer einer Immobilie neue Pflichten
Begründungstext zu §16 a.:
Nach Satz 1 hat der Verkäufer die Aufnahme der Pflichtangaben in der Immobilienanzeige sicherzustellen. Dadurch wird deutlich dass der Verkäufer nicht nur bei Immobilienanzeigen, die er selbst aufgibt, Pflichtangaben muss.
Er hat auch in Fällen wie bei der Beauftragung eines Maklerbüros dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Pflichtangaben in der Immobilienanzeige gemacht werden.
Unter kommerziellen Medien sind insbesondere Anzeigen, Zeitschriften oder im Internet zu verstehen. Nicht erfasst werden private, kostenfreie Kleinanzeigen z. B. kostenfreies Aushänge an schwarzen Brettern in Supermärkten o.ä.
Warum sollte sich ein Eigentümer keine günstigen Energieausweise im Internet bestellen?
keine Qualitätskontrolle der verwendeten und hinterlegten Daten
keine Anlage zum Energieausweis
Eigentümer sind mit der Datenerfassung meist überfordert. Dies führt oftmals zu einem falschen Ergebnis
Wir arbeiten mit qualifizierten Energieberaten zusammen und können Ihnen somit auch Energieausweise anbieten.
Für welche Objekte können Energieausweise erstellt werden?
Welche Art von Energieausweisen kann über uns beauftragt werden?
Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.