Immobilienbewertung Michael Schmitt
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Aktuelles

Aufteilung von einem Kaufpreis zu steuerlichen Zwecken

 

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude anderseits unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung überarbeitet. Das Ergebnis: Unter bestimmten Voraussetzungen ist nicht nur das Sachwertverfahren einsetzbar, sondern ebenfalls die Heranziehung des Vergleichs- und Ertragswertverfahren im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 und 2 ImmoWertV möglich

 

Baupreisindex für Wohngebäude um 14,4 % gestiegen

 

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes sind die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland im November 2021 um 14,4 % gegenüber November 2020 gestiegen. Dies ist der höchste Anstieg der Baupreise gegenüber einem Vorjahr seit 51 Jahren (im August 1970 +17,0 % gegenüber August 1969).

Im August 2021 waren die Preise im Vorjahresvergleich um 12,6 % gestiegen. Im Vergleich zum August 2021 erhöhten sich die Baupreise im November 2021 um 2,1 %.

Basiseffekt durch befristete Mehrwertsteuersenkung im 2. Halbjahr 2020

Neben dem Basiseffekt durch die befristete Mehrwertsteuersenkung im 2. Halbjahr 2020 wirkten sich zusätzlich die stark gestiegenen Materialpreise auf den Anstieg der Baupreise aus. Ohne die Mehrwertsteuersenkung hätte der Preisanstieg rein rechnerisch immer noch 11,6 % betragen. Diese Steigerungen seien wiederum auf die steigende Nachfrage vor allem bei Baumaterialien wie Holz und Stahl im In- und Ausland sowie Problemen in der Lieferkette während der Corona-Pandemie zurückzuführen.

 

Einzelne Baupreissteigerungen

 

Die Preise für Rohbauarbeiten an Wohngebäuden stiegen von November 2020 bis November 2021 um 15,7 %. Den stärksten Anstieg gab es dabei bei den Zimmer- und Holzbauarbeiten. Sie sind aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Bauholz im In- und Ausland um 38,9 % teurer geworden. Die Preise für Entwässerungskanalarbeiten stiegen um 18,2 %, für Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten erhöhten sie sich um 17,1 % und für Klempnerarbeiten um 16,8 %. Betonarbeiten verteuerten sich um 16,5 %.

Die Preise für Ausbauarbeiten nahmen im November 2021 gegenüber dem Vorjahr um 13,5 % zu. Für Metallbauarbeiten erhöhten sie sich um 17,3 %, für Estricharbeiten um 15,6 %. Tischlerarbeiten kosteten 14,6 % mehr als im November 2020, bei Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden stiegen die Preise um 14,5 %.

Die Preise für Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden (ohne Schönheitsreparaturen) nahmen gegenüber dem Vorjahr um 14,2 % zu. Die Neubaupreise für Bürogebäude stiegen um 15,0 % und für gewerbliche Betriebsgebäude um 15,6 %.

 

Wohnen im Alter

 

das Thema Wohnen im Alter wird immer relevanter. Wie das Statistische Bundesamt jüngst mitteilte, bleibt für 96% der über 60-Jährigen das eigene Zuhause Lebensmittelpunkt. Insgesamt macht die Altersgruppe der über 65-Jährigen 22% der Gesamtbevölkerung aus. Diesem Umstand trägt übrigens auch die ImmoWertV 2021 Rechnung, indem erstmals das Thema Barrierefreiheit als neues, explizit genanntes, Merkmal für bebaute Grundstücke eingeführt worden ist

 

Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen

 

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz wird das Ziel verfolgt, die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und zur Sicherung bezahlbaren Wohnens zu unterstützen und hierfür das Bauplanungsrecht zu verbessern. Diesbezüglich wird zum einen angestrebt, dass Gemeinden einfacher Bauland mobilisieren können, und zum anderen sollen die Möglichkeiten des Flächenzugriffs der Gemeinden gestärkt werden.

 

Die wesentlichen Änderungen des BauGB sind folgende:

  • Einführung eines neuen Bebauungsplantyps (sektoraler Bebauungsplan) für den Wohnungsbau,
  • Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten und Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich,
  • Schaffung einer Grundlage für Konzepte der Innenentwicklung, insbesondere zur leichteren Anwendung von Baugeboten und die Erweiterung der Vorkaufsrechte der Gemeinden.

 

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