Immobilienbewertung Michael Schmitt
Immobilienbewertung Michael Schmitt
Kontaktieren Sie uns unter 089/92564513 oder unter 08141/8109888
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Energieausweis

Ein Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes.

In Immobilienanzeigen müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis aufgeführt werden. Bei Besichtigungen muss

muss der Energieausweis vorgelegt werden.

Für Mieter und einen Käufer ist er ein wichtiges Dokument, um sich vor dem Vertragsabschluss einen Überblick über die laufenden Energiekosten zu verschaffen.

 

Energieausweise für Bestandsgebäude müssen seit dem 2. Mai 2021 entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgestellt werden. Dies gilt für Energieausweise, die bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Begründung und Änderung von Erbbaurecht erstellt werden, und für Ausweise, die der Aushangpflicht unterliegen.

 

 

Warum sollte sich ein Eigentümer keine günstigen Energieausweise im Internet bestellen?

  • keine Qualitätskontrolle der verwendeten und hinterlegten Daten

  • keine Anlage zum Energieausweis

  • Eigentümer sind mit der Datenerfassung meist überfordert. Dies führt oftmals zu einem falschen Ergebnis.

Partnerschaft:

Wir arbeiten mit qualifizierten Energieberatern zusammen und können Ihnen somit auch die Erstellung von Energieausweisen anbieten.

 

Für welche Objekte können Energieausweise erstellt werden?

 

  • Wohnbestandsgebäude, die zur Vermietung oder zum Verkauf einer Immobilie einen Energieausweis benötigen
  • Wohngebäude mit nur einem vorherrschenden Heiz- und Warmwasserbereitungssystem (bei mehreren Systemen nur nach Einzelfallprüfung)
  • Bei Mischobjekten für das gesamte Gebäude, bis max. 10 % Gewerbeanteil
  • Bei Mischobjekten für das gesamte Gebäude, wenn das Gewerbe bis max. 50 % Anteil als wohnungsähnlich zu bewerten ist (z. B. Kanzlei, Büroräume, Atelier)
  • Bei Mischobjekten nur für den wohnwirtschaftlichen Gebäudeteil bis max. 50% anteiligen nicht wohnungsähnlichen Gewerbeanteil (Einzelfallprüfung erforderlich)

       Welche Art von einem Energieausweis kann über uns beauftragt werden?

  • Sie sind in der Wahl des Energieausweises frei. Es gibt nur eine Ausnahme: Bestehende Wohngebäude 1–4 WE mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 bedürfen eines Bedarfsausweises, wenn sie nicht nach der WSCHVO77 entsprechend modernisiert wurden.
  • Bedarfsausweise sind objektiver und detaillierter, weil sie auf Grundlage der energetischen Gegebenheiten wie Bausubstanz, Wärmedämmung und Heizungsanlage des Gebäudes basieren. Verbrauchsausweise basieren auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre und sind abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner.

Preisübersicht: 390,– € inkl. MwSt. für Einfamilien-/und Zweifamilienhäuser, für Mehrfamilienhäuser auf Anfrage.

Bei gleichzeitiger Beauftragung einer Immobilienbewertung 150,-- € inkl. MwSt.

 

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Büro Fürstenfeldbruck

Weichselstraße 1
82256 Fürstenfeldbruck
Telefon 08141/810 98 88
Mobil   0172/84 86 832

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